Frühlingsregatta 2025

10./11. Mai 2025

Klassen

Pirat und Yardstick

Meldung

Meldeschluss

Mittwoch, 07.Mai 2025, Nachmeldungen bis Samstag, 10.Mai 2025, 12:00 Uhr

Startgeld

Pirat: Fr. 30.-, Nachmeldegebühr Fr. 40.-, Yardstick Fr. 10.-, zahlbar beim Abholen der Segelanweisungen

1. Start

Samstag, 10.Mai 2025, 14:00 Uhr, (Ankündigungssig.) Skippermeeting um 13:00 Uhr

Abendprogramm

Am Samstagabend werden wir ein gemeinsames Nachtessen organisieren. Genaueres wird kurzfristig je nach Beiteiligung entschieden.

Sonntag

1. Startmöglichkeit gemäss Anschlagbrett
Letzte Startmöglichkeit: 14:30

Preise

Preise für die ersten drei pro Klasse, Erinnerungspreise für jeden Teilnehmer.

Haftung

Es liegt in der alleinigen Verantwortung jedes Teilnehmers, an dieser Regatta teilzunehmen (WR Regel 4). Durch die Meldung und Teilnahme verzichtet jeder Teilnehmer auf die Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen jeder Art gegenüber dem Veranstalter (SCaP) und den für die Durchführung der Regatta verantwortlichen Personen.

Besonderes

Der Pfäffikersee steht unter Naturschutz. Der Schilfgürtel darf dabei weder befahren noch betreten werden. Das gilt auch für die unmittelbare Umgebung von Bootssteg und Slipanlage. Die Sperrzonen gemäss Schutzverordnung sind strikte zu beachten (gelbe Bojen).

Amtliche Verfügung

Seit dem 12. September 2024 gilt im Kanton Zürich für den Greifen-, den Pfäffiker- und den Türlersee ein Einwasserungsverbot.

 

Im Januar 2025 wird diese Sofortmassnahme abgelöst durch eine Regelung, wonach immatrikulierte Schiffe im Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee wieder einwassern dürfen, solange sie nur in diesem einen See verkehren. Dazu muss dieser See zuvor als Heimgewässer deklariert werden. Innerhalb des Heimgewässers ist das Ein- und Auswassern uneingeschränkt erlaubt. Ein Gewässerwechsel in andere Gewässer ist hingegen untersagt. Dies so lange, bis im Kanton Zürich eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP) eingeführt ist, die bei jedem Gewässerwechsel zum Zug kommt. Diese SRMP soll demnächst eingeführt werden (2. Quartal 2025). Infos hierzu werden laufend aktualisiert.

 

Nautische Anlässe / Regatten sind trotz Einwasserungsverbot unter gewissen Voraussetzungen möglich. Schiffe, welche von anderen Gewässern kommen und für die Regatta also das Gewässer wechseln, müssen diesen Gewässerwechsel melden, das Boot vorgängig reinigen und durch den Veranstalter kontrollieren lassen.

 

Alle Infos unter: www.zh.ch/schiffsreinigung

 

Für Schiffe, die das Gewässer nicht wechseln (also Boote vom Pfäffikersee), bleibt eine bestehende Freigabe (wird nach erfolgter Deklaration des Heimgewässers zugestellt) auch für die Teilnahme am nautischen Anlass gültig und es braucht weder eine Reinigung noch eine Kontrolle.

Regataleiter

Urs Rusch
urs.rusch@scap.ch